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Stellungnahme des Allgemeinen Studierendenausschusses der Fachhochschule Kiel im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes der Fraktion der AfD (Drucksache 19/1290) und zur Anhörung zum Thema Gesichtsschleier auf Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drucksache 19/1315)

Allgemeiner Studierendenausschußder Fachhochschule Kiel – Körperschaft des öffentlichen Rechts –

Sehr geehrte Abgeordnete,

wir bedanken uns für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den oben genannten Drucksachen abgeben zu dürfen. Der AStA der FH Kiel lehnt den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Hochschulgesetzes ab.

In der ursprünglichen Argumentation des Präsidiums der CAU heißt es, das Tragen eines Gesichtsschleiers sei nicht zulässig, da es eine Mindestvoraussetzung für die Erfüllung universitärer Aufgaben behindere. Gemeint ist damit die „offene Kommunikation“ – also das gesprochene Wort sowie Mimik und Gestik. Diese Darstellung entspricht nicht der Realität von Studierenden und ist damit unserer Ansicht nach nicht haltbar.

Zum einen lässt sich feststellen, dass das gesprochene Wort durch das Tragen eines Gesichtsschleiers nicht beeinträchtigt wird. Zum anderen sind Mimik und Gestik der Studierenden – sowie das äußere Erscheinungsbild insgesamt – für den Verlauf des Studiums und insbesondere für die Bewertung der Studierenden durch Dozent*innen und Lehrbeauftragte nicht relevant. Beispiele aus dem Studienalltag belegen dies:

  • Volle und/oder große Hörsäle machen eine Kommunikation über Mimik und Gestik kaum möglich und sind nicht Teil der Anforderung.
  • Viele Veranstaltungen, Seminare und Prüfungsleistungen haben keine Präsenzpflicht – eine „offene Kommunikation“ ist hier ebenfalls nicht gegeben.
  • Bestimmte Erkrankungen und Behinderungen machen das Erkennen und Verwenden von Mimik und Gestik für Betroffene erschwert oder gar nicht möglich.
  • Internationale Studierende aus anderen Kulturkreisen haben teilweise eine andere Sozialisierung erfahren und damit auch einen anderen Umgang mit Mimik und Gestik.

Die undifferenzierte Begründung der CAU für ihre Richtlinie zum Tragen eines Gesichtsschleiers und der von christlich-konservativer sowie rechtspopulistischer Seite angeschobene Diskurs zum Verbot der Vollverschleierung an Hochschulen lässt bei uns den Verdacht aufkommen, dass hier gezielt einer bestimmten Personengruppe der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen erschwert bzw. verwehrt werden soll. Der von der AfD eingebrachte Gesetzentwurf ist der Versuch, rassistische bzw. anti-muslimische sowie sexistische Denkmuster und Verhaltensweisen zu legitimieren und durchzusetzen.

Dies ist unserer Meinung nach nicht vereinbar mit einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Persönliches Unbehagen einzelner Personen mit der verfassungskonformen und freiwillig gewählten Lebensweise anderer Personen kann keine Rechtfertigung für eine derartige Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (GG Art 2) oder eine Einschränkung der Religionsfreiheit (GG Art 4) bedeuten. Die Instrumentalisierung von muslimischen Studierenden für rechtspopulistische und anti-muslimische Zwecke ist nicht hinnehmbar.

Ob die Vollverschleierung ein Ausdruck patriarchaler Gewalt oder ein Akt der religiösen Selbstbestimmung ist, muss die Person entscheiden, die den Gesichtsschleier trägt. Liegt ersteres vor, muss radikal religiösen Überzeugungen und Unterdrückungsmechanismen in einer offenen und vielfältigen Gesellschaft mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Betroffenen begegnet werden. Wir wünschen uns diesbezüglich mehr Engagement der Hochschulen und der Landesregierung, statt einer ideologisch gefärbten Scheindebatte über „offene Kommunikation“. Die Hochschule ist ein Ort, an dem Emanzipation, demokratische Grundsätze und freiheitliche Ansichten gelehrt und erlernt werden sollen. Ein Ausschluss von Bildung ist kontraproduktiv für die Betroffenen und die Einschränkung von Grundrechten ist nicht akzeptabel.

In den Leitsätzen der FH Kiel heißt es: „Vielfalt fordert die Hochschule dazu auf, andere Perspektiven einzunehmen und diese zu respektieren […] Alle Menschen, die an der Fachhochschule Kiel studieren oder arbeiten, sollen sich hier bestmöglich entfalten können durch die Weiterentwicklung einer Kultur des Respekts, geprägt von der Wertschätzung und Anerkennung jedes einzelnen Menschen.“

Als AStA der FH Kiel begrüßen wir Maßnahmen, die für mehr Vielfalt auf dem Campus und für eine höhere Wertschätzung der Studierenden, Beschäftigten und Dozent*innen für verschiedene Lebensentwürfe sorgen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Peter Mollenhauer (Vorstand), Moritz Stetzkamp (Vorstand), Hanna Fuchs (Referentin für Soziales)

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